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Waffenpass und Co.

Faustfeuerwaffen und manche Arten von Langwaffen (Kategorie B) dürfen Sie nur mit behördlicher Bewilligung besitzen. Wird Ihnen diese Bewilligung erteilt, erhalten Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass.

Übrigens: Den allseits bekannten Waffenschein gibt es in Österreich nicht mehr! Dieses waffenrechtliche Dokument ist deshalb so bekannt, weil es in Deutschland existiert, und daher entsprechend oft in deutschsprachigen Filmen und Serien vorkommt.

Waffenbesitzkarte

Inhaber einer Waffenbesitzkarte dürfen Waffen der Kategorie B besitzen. Sie dürfen die Waffe zu Hause bei sich haben (mit Zustimmung des Besitzers auch in fremden Wohnungen oder Betrieben) oder ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportieren. Beim Antrag an die Behörde müssen Sie eine Rechtfertigung angeben, beispielsweise die Ausübung des Schießsportes oder Selbstverteidigung.
Waffenbesitzkarte

Waffenpass

Wird Ihnen ein Waffenpass ausgestellt, dürfen Sie die Waffe zusätzlich auch führen. Das heißt, Sie dürfen sie geladen mit sich führen. Dafür müssen Sie allerdings Ihren Bedarf nachweisen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers benötigen, dass Sie eine Waffe führen müssen.
Waffenpass

Voraussetzungen

  • Vollendetes 21. Lebensjahr
  • EWR-Bürger (sonst liegt die Ausstellung im Ermessen der Behörde)
  • Wohnsitz in Österreich
  • Verlässlichkeit: wird von der Behörde überprüft.
  • Waffenpsychologisches Gutachten
  • Waffenführerschein

Waffenführerschein

Der Waffenführerschein ist ein Nachweis, dass Sie im sicheren Umgang mit Waffen und mit den gesetzlichen Bestimmungen geschult wurden. Ausgestellt wird er von den meisten Waffenfachhändlern. Seriöse Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur rasch im Laden das wichtigste erzählt wird, sondern eine tatsächliche Schulung - auch mit praktischem Teil - stattfindet.
Einige Waffenfachhändler arbeiten mit Psychologen zusammen und bieten Paketangebote mit dem waffenpsychologischen Gutachten an.
Waffenführerschein

Waffenpsychologisches Gutachten

Mit dem waffenpsychologischen Gutachten soll sichergestellt werden, dass nur Personen, die dazu in der Lage sind sorgsam mit Waffen umzugehen ein waffenrechtliches Dokument erhalten. Es besteht in der Regel aus einem gesetzlich festgelegten Computer- oder Papiertest und einem mündlichen Gespräch.

Antrag

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. In Wien sind das die Polizeikommissariate, ansonsten Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.

Erforderliche Unterlagen:

  • Waffenpsychologisches Gutachten
  • Waffenführerschein
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Ein Lichtbild
  • Evtl. urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Evtl. Heiratsurkunde

Kosten

Waffenpsychologisches Gutachten
€ 283,20 gesetzl. festgelegt, inkl. USt
Waffenführerschein
ca. € 70,-
Gebühr Waffenbesitzkarte
€ 74,40
Gebühr Waffenpass
€ 118,40