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Welche Waffenarten gibt es?

Das österreichische Waffengesetz definiert Waffen als Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Verbotene Waffen - Kategorie A

Einige Waffen werden vom Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft, deren Besitz ist daher verboten. Darunter fällt
  • sämtliches Kriegsmaterial
  • verstecke Waffen (z.B. Schießender Kugelschreiber, Messer in der Gürtelschnalle etc.)
  • besonders kurze oder leicht zerlegbare Schusswaffen
  • Pumpguns
  • Flinten mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
  • Schalldämpfer (Ausnahmen für Jäger)
  • Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
  • Magazine mit hoher Kapazität und die jeweilige Waffe mit dem eingesteckten Magazin

Vertrauen Sie bei der Wahl einer Waffe auf die Beratung eines vertrauenswürdigen Waffenfachhändlers! So können Sie sicher sein, nur erlaubte Waffen zu erstehen.

Sofern Sie keine Ausnahmegenehmigung haben, dürfen Sie keine Waffen der Kategorie A besitzen!
Alle Informationen zu "Großen" Magazine und verkürzbaren Halbautomaten finden Sie hier.

Schusswaffen

Schusswaffen haben einen Lauf und verschießen Geschoße (z.B. Projektile oder Schrot) in eine definierte Richtung. Beträgt die Gesamtlänge einer Schusswaffe mehr als 60cm, spricht man von einer Langwaffe, darunter von einer Faustfeuerwaffe. Sie werden - sofern sie nicht zu den verbotenen Waffen (Kategorie A) gehören - in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie B: v.a. Faustfeuerwaffen und bestimmte Typen von Langwaffen (z.B. Halbautomatik, Repetierflinten)
  • Kategorie C: v.a. Langwaffen; alles das nicht Kategorie A oder B ist.

Ein Treffer mit einer Schusswaffe verursacht zumindest schwere Verletzungen wenn nicht gar den Tod der getroffenen Person!

Je nachdem welcher Kategorie eine Waffe angehört, gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Schusswaffenkäufe werden auf jeden Fall registriert, für Waffen der Kategorie B benötigen Sie Waffenbesitzkarte oder Waffenpass.

nicht bzw. weniger tödliche Waffen

Schreckschusswaffen

Schreckschusswaffen - auch Gaspistolen oder -revolver genannt - zählen trotz ihres Namens nicht zu den Schusswaffen, da keine Geschoße zum Einsatz kommen.

Wird Knallmunition verwendet, verlassen heiße Explosionsgase den Lauf, es besteht Verbrennungsgefahr. Außerdem können verschiedene Reizstoffe verschossen werden, hier gilt das gleiche wie für Pfeffersprays.

Schreckschusswaffen sind ab 18 Jahren frei verkäuflich, sofern kein Waffenverbot vorliegt.

Pfefferspray

Pfeffersprays versprühen einen Reizstoff auf eine Distanz von ca. 2-5 m. Je nach Produkt wird ein Reizstoffnebel oder -strahl erzeugt. Wird eine Person getroffen, beginnen die Augen zu tränen, die Lider schließen sich und Haut und Atemwege werden gereizt.

Trifft der Wirkstoff Sie selbst, treten die beschriebenen Symptome natürlich genauso auf. Dies kann v.a. in geschlossenen Räumen und bei starkem Wind passieren.

Pfeffersprays sind ab 18 Jahren frei verkäuflich, sofern kein Waffenverbot vorliegt.

Elektroschocker

Elektroschocker erzeugen aus herkömmlichen Batterien oder Akkus eine Hochspannung, mit der schmerzhafte Stromschläge verursacht werden können.

Stromschläge bewirken eine vorübergehende Lähmung bis hin zur Bewusstlosigkeit, in extremen Fällen können sie auch zum Tod führen.

Elektroschocker sind ab 18 Jahren frei verkäuflich, sofern kein Waffenverbot vorliegt.

Kubotan

Ein Kubotan ist im Prinzip ein Schlagverstärker, d.h. die Kraft eines Schlages wird auf eine sehr kleine Fläche konzentriert, wodurch starke Schmerzreize gesetzt werden können. Kubotans gibt es in den verschiedensten Formen und Farben, v.a. Ausführungen als Schlüsselanhänger sind beliebt.

Beim Einsatz zur Selbstverteidigung ist zu beachten, dass ein gewisser körperlicher Einsatz nötig ist.

Obwohl ein Kubotan im Prinzip nur ein kurzer Stock ist, gilt er als Waffe und darf daher erst mit 18 Jahren besessen werden!

Schrillalarm

Schrillalarme erzeugen auf elektronischem Weg oder mit Gasdruck ein sehr lautes, unangenehmes Geräusch. Dadurch können Angreifer abgeschreckt und Aufmerksamkeit erregt werden.

Bei zu naher Verwendung am Ohr können bleibende Gehörschäden entstehen.

Schrillalarme fallen nicht unter das Waffengesetz, sind daher auch für Minderjährige erlaubt.