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Häufig gestellte Fragen

Für alle Waffen der Kategorie B. Dies sind v.a. Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen.
Sie müssen Mitglied in einem entsprechenden Sportschützenverein (z.B. EUROSHOOTERS Schützenverein) sein und regelmäßig den Schießsport ausüben oder an Schießwettbewerben teilnehmen.
Der Verein stellt Ihnen gerne eine Bestätigung aus.
Sofern Sie Waffen der Kategorie B besitzen wollen, ja. Allerdings benötigen Inhaber einer gültigen Jagdkarte für die Beantragung weder Waffenführerschein noch waffenpsychologisches Gutachten.
Lassen Sie die Waffe umgehend bei einem Waffenfachhändler registrieren! Die Registrierungsfrist ist zwar schon abgelaufen, freiwillige Nachmeldungen sind aber nicht strafbar. Andernfalls riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe!
Alle Waffen der Kategorie C sind meldepflichtig, Waffen der Kategorie D nur wenn sie nach dem 1. Oktober 2012 gekauft wurden, eine freiwillige Meldung ist jedoch auch dann möglich.
s. Menüpunkt Welche Waffen gibt es?.
Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Waffenfachhändler nach.
Diese Frage lässt sich so nicht beantworten. Je nach Einsatzzweck, persönlichen Vorlieben und zahlreichen weiteren Faktoren sind unterschiedliche Waffen besser oder schlechter geeignet. Vertrauen Sie auf die sachkundige Beratung eines Waffenfachhändlers!
In Österreich gibt es hiezu keine gesetzlichen Regelungen. Mit Ausnahme von Dolchen fallen Messer nicht unter das Waffengesetz, dürfen also in beliebiger Größe von jedermann besessen werden. Auch für Dolche gibt es keine Größenbestimmungen, hier gilt jedoch das Alterslimit von 18 Jahren.
Pfeffersprays dürfen in Österreich ab 18 Jahren besessen und geführt werden.
In Österreich ist der Waffenbesitz an ein Mindestalter von 18 Jahren gebunden. Erlaubt sind bestimmte Abwehrartikel wie beispielsweise Schrillalarme.
Schusswaffen und Munition müssen so gelagert werden, dass unbefugter Zugriff verhindert wird. Dazu eignen sich vor allem Waffenschränke und -tresore, im Prinzip reicht aber jedes verschließbare Behältnis, das nicht ohne weiteres aufgebrochen oder davongetragen werden kann.
Die Annahme, dass Munition getrennt von den Waffen gelagert werden muss ist übrigens ein Mythos!
Sie müssen die Schusswaffe innerhalb von zwei Tagen bei der Polizei abliefern. Innerhalb dieser Frist ist der Besitz erlaubt. Kann der Besitzer nicht festgestellt werden, geht die Waffe nach einem Jahr in Ihr Eigentum über. Für Waffen der Kategorie B benötigen Sie dann eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, Waffen der Kategorien C und D müssen im ZWR auf Sie registriert werden!